Was wird übertragen?
- Grundstück, Wohnungs- oder Teileigentum
- Eigennutzung, Vermietung oder Mischnutzung
- Erbbaurecht, Wohnrecht oder weitere Belastungen
Objekt · Vorbereitung
Sie müssen noch keinen Wert kennen. Für den nächsten Schritt hilft es, die Merkmale zu ordnen, die geeignete Vergleichsfälle ein- oder ausschließen.
Eine Eigentumswohnung wird nicht wie ein unbebautes Grundstück verglichen. Bei Wohnungseigentum kommen etwa Gemeinschaftseigentum, Hausgeld und Unterlagen der Gemeinschaft hinzu; beim Grundstück stehen planungsrechtliche Nutzung, Erschließung und Zuschnitt stärker im Vordergrund.
„Saniert“ oder „gepflegt“ bleibt ohne Zeitraum und Umfang offen. Aussagekräftiger sind Jahr, Maßnahme und vorhandener Nachweis – beispielsweise für Dach, Fenster, Heizung, Leitungen oder energetische Arbeiten.
Wenn Ihnen ein Merkmal noch fehlt, markieren Sie es als offen. Eine strukturierte Lücke ist hilfreicher als eine geschätzte Angabe. Das Anfrageformular beschränkt sich deshalb auf eine erste belastbare Ausgangslage.
Nächster Schritt
Mit wenigen strukturierten Angaben schaffen Sie eine belastbare Gesprächsgrundlage. Die Anfrage selbst ist noch keine Bewertung.
Objektangaben vorbereiten